Award details
Hauptmassen umfassen: - 3 St. BSH-Binder, Trapezbinder 24 x 80-120 cm, Länge 14,20 m - 5 St. BSH-Binder, Trapezbinder 24 x 100-160 cm Länge 21,20 m - 100 m3 BSH für weitere tragende Dachbauteile
Selection criteria
VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind - Gesonderter Nachweis: Formblatt zu weiteren Ausschlussgründen). J) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die In Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis I. Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen, soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben. Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend. K) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: (1) Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235; bei der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die obere Tabelle auf dem Formblatt auszufüllen) (2) Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist zusätzlich die Abgabe einer gemeinsamen Haftungserklärung hinsichtlich der Auftragsausführung gefordert (Formblatt 236). (3) Darüber hinaus sind für das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die folgenden Unterlagen einzureichen: (a) Allgemeine Erklärungen zur Eignung gem. Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung, Buchstabe A bis G. Auf gesonderte Anforderung ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen die gem. Ziffer 5.1.9 in den Buchstaben A bis D auf gesonderte Anforderung vorzulegenden Nachweise einzureichen. (b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen. (4) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, entsprechend.