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Electric bus line services with infrastructure

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft·Berlin, Germany·Neg W Call·Services·Framework
Original notice title

Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom AN zu stellenden -Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur

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High riskLow complexity
ServicesFramework
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Complexity

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Deep Portfolio Analysis

Deep Company Fit Analysis

Uses:

  • Description
  • Industries & Services
  • Capabilities
  • Market & Experience
  • Certifications

Award Criteria

Lot 1

Inbetriebnahmekonzept

Lot 2

Quality criterion

Lot 3

Price criterion

Lot 4

Quality criterion

Lot 5

Quality criterion

Lot 6

Price criterion

Lot 7

Quality criterion

Lot 8

Quality criterion

Lot 9

Price criterion

Lot 10

Quality criterion

Lot 11

Quality criterion

Lot 12

Price criterion

Lot 13

Quality criterion

Lot 14

Quality criterion

Lot 15

Price criterion

Buyer

Name

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Location

Berlin, DEU

Identifier

0204:11-2000016000-38

Lots (10)

LOT-0001

Los 1 - Süd Fahrzeugtyp 12m Eindeckbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 15 Elektroomnibusse. Für die Beschaffung der Elektroomnibusse wird Ihnen ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 161 2. Linie 175 3. Linie 275 4. Linie 284 5. Linie 363 6. Linie 380 7. Linie N84 - Basismenge pro Jahr 63.360 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 57.024 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 85.535 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke), - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.092.951 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.382.594 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

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Location

Germany

Category

Transport services

LOT-0002

LOT-0002

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

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Location

Germany

Category

Transport services

LOT-0003

LOT-0003

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

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Germany

Category

Transport services

LOT-0004

LOT-0004

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

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Location

Germany

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Transport services

LOT-0005

LOT-0005

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

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Location

Germany

Category

Transport services

Lot 6

Lot 6

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Category

Special-purpose road passenger-transport…

Lot 7

Lot 7

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Category

Public road transport services

Lot 8

Lot 8

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Category

Special-purpose road passenger-transport…

Lot 9

Lot 9

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Category

Public road transport services

Lot 10

Lot 10

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Category

Special-purpose road passenger-transport…

Procurement Details

Publication date
10 May 2026
Notice type
Contract notice — standard
Languages
German

Reference metadata

Notice subtype
17
Notice version
1
Legal basis
32014L0025

Reference IDs

Tender ID
321618-2026
Source notice ID
2c65e57b-9614-4903-8602-766a141ba2d1

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