Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Opportunity Score
Why this score?
Opportunity
30 / 100
Complexity
15 / 100
Risk factors
No minimum volume or exclusivity; actual revenue depends on demand from end users.
Critical framework agreements (Anlagenkonvolut 1) were not extracted; eligibility and detailed requirements unknown.
Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Overview
Moderate opportunityKey Facts
- EUR 1 estimated value
- Framework procurement
- Supplies contract
- 1 lot
- Issuance of electronic health professional cards (eHBA) and Security Module Card Type B.
- Providers must be qualified trust service providers (qVDA) as defined by German law.
Show full summary
Open-House-Verfahren by 17 German pharmacy chambers for issuing electronic health professional cards (eHBA) and Security Module Card Type B. No competition; any qualified provider can sign non-negotiable framework agreements directly with chambers. Duration 5 years. Estimated value is symbolic (1 EUR).
Risks
No minimum volume or exclusivity; actual revenue depends on demand from end users.
Critical framework agreements (Anlagenkonvolut 1) were not extracted; eligibility and detailed requirements unknown.
Analysis may be incomplete
Only part of the procurement documentation was analyzed. Additional eligibility requirements, certificates, or submission documents may exist in the remaining tender documentation.
Key Requirements
Technical
- Meet the requirements set out in Section 3 of the framework agreements (Anlagenkonvolut 1).
- Demonstrate compliance to the respective pharmacy chamber(s).
Administrative
- Submit evidence via the procurement platform (deutsche-evergabe.de).
Requirements may be incomplete.
Buyer
Name
EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Location
Berlin, DEU
Website
Buyer profile
Identifier
11187
Lots (1)
LOT-0001
Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Single lot covering the issuance of electronic health professional cards and Security Module Card Type B. Providers may offer one or both card types to one or all 17 chambers.
EUR 0
Estimated value
Location
Category
Deadline
Award details
Additional CPV codes
Value note
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Original TED description
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern und nicht die in dieser Bekanntmachung benannte Rechtsanwaltskranzlei, die nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt ist; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit der Kanzlei kommt durch die Teilnahme am Verfahren nicht zustande. Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in diesem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen in diesem Bekanntmachungsformular. ABLAUF: Jedes interessierte Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens gleichsam „in das geöffnete Haus eintreten“, indem es gegenüber einer, mehrerer oder allen Apothekerkammern die in § 3 der im Anlagenkonvolut 1 befindlichen Rahmenverträge geregelten Anforderungen für eine oder beide Kartenarten (elektronischer Heilberufsausweis und/oder sog. Security Module Card Typ B) gegenüber der/den jeweiligen Apothekerkammer(n) formlos nachweist. Die Unternehmen können vollkommen frei entscheiden, ob sie den Nachweis gegenüber einer, mehreren oder allen Apothekerkammern führen wollen. Ebenso können die Unternehmen vollkommen frei entscheiden, ob sie die Leistungen bezüglich einer oder beider Kartenarten anbieten wollen. Die jeweilige(n) Kammer(n) werden nach erfolgreichem Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch das interessierte Unternehmen mit dem Unternehmen den im Anlagenkonvolut 1 befindlichen entsprechenden Rahmenvertrag abschließen, der das Unternehmen zur Ausgabe der jeweiligen Karten nach Maßgabe des Rahmenvertrages berechtigt. Zur Ausgabe der Karten schließt das Unternehmen dann auf Basis der Rahmenverträge sog. Endnutzerverträge mit demjenigen, an den die Karte ausgegeben wird. Die Verträge (Rahmenverträge mit den Kammern und Endnutzerverträge) sind nicht verhandelbar und auch nicht individuell abänderbar und für alle Teilnehmer am Verfahren gleich. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, das heißt die Apothekerkammern werden mit jedem Unternehmen während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens einen Rahmenvertrag abschließen, der die Erfüllung der Anforderungen nachweist. Die in dieser Bekanntmachung genannten Fristen zur Einreichung von Angeboten gelten nicht! Das Open-House-Verfahren beginnt am Tag nach der Absendung der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Open-House-Verfahrens an das Amtsblatt der Europäischen Union und endet fünf Jahre später. Eine über die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen hinausgehende Auswahlentscheidung findet nicht statt. Zur Teilnahme am Open-House-Verfahren können die Teilnahmebedingungen bestehend aus diesem Dokument sowie dem Anlagenkonvolut 1 auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Fragen bezüglich des Verfahrens sind ausschließlich an die in der Bekanntmachung genannte Auskunft erteilende Stelle (nur) unter Nutzung der Vergabeplattform (dort über die Nachrichtenfunktion) zu stellen und werden anderen Teilnehmern am Open-House-Verfahren in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Nachweis der Erfüllung der einzelnen in § 3 der Rahmenverträge genannten Anforderungen hat dann separat gegenüber den jeweiligen Apothekenkammern zu erfolgen. Hierzu haben die interessierte Unternehmen gegenüber der in der Bekanntmachung benannten Stelle (nur!) über die Vergabeplattform anzugeben, mit welchen Apothekerkammern sie Rahmenverträge abschließen möchten. Die Stelle wird dann die Kontaktdaten und Ansprechpartner an die interessierten Unternehmen vermitteln.
Procurement Details
- Publication date
- 15 Feb 2024
- Notice type
- Contract notice — standard
- Languages
- German
Reference metadata
- Notice subtype
- 16
- Notice version
- 1
- Legal basis
- 32014L0024
Reference IDs
- Tender ID
- 96940-2024
- Source notice ID
- 691b5154-007b-4261-9fe1-00e52137fd2d
Documents (1)
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Opportunity Score
Why this score?
Opportunity
30 / 100
Complexity
15 / 100
Risk factors
No minimum volume or exclusivity; actual revenue depends on demand from end users.
Critical framework agreements (Anlagenkonvolut 1) were not extracted; eligibility and detailed requirements unknown.
Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications