Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Versorgung von Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs
Opportunity Score
Why this score?
Opportunity
60 / 100
Complexity
30 / 100
Risk factors
No estimated contract value or framework maximum; reimbursement rates are flat rates but amounts not disclosed in notic...
Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Overview
Strong opportunityKey Facts
- Framework procurement
- Services contract
- 1 lot
- Interdisciplinary first consultation with family tree recording and communication of genetic findings
- Genetic analysis (molecular genetic analysis)
Show full summary
Open House model (non-procurement) by AOK Bayern for integrated care contracts with university hospitals having a DKG-certified center for familial breast and ovarian cancer (FBREK). No competitive selection; any qualifying hospital can join. Services include risk assessment, genetic analysis, and structured early detection. No estimated value provided. Deadline far in future (2033-11-03). Documents available but not analyzed.
Risks
No estimated contract value or framework maximum; reimbursement rates are flat rates but amounts not disclosed in notic...
Analysis may be incomplete
Only part of the procurement documentation was analyzed. Additional eligibility requirements, certificates, or submission documents may exist in the remaining tender documentation.
Key Requirements
Certifications
- Must be a university hospital with a DKG-certified center for familial breast and ovarian cancer (FBREK)
- Must submit signed declaration about admission to statutory health insurance (§§ 108, 109 SGB V) and certification on request
Administrative
- Must be part of German Consortium for Familial Breast and Ovarian Cancer and commit to implementing SOP DK (declaration 2)
Requirements may be incomplete.
Buyer
Name
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Location
München, DEU
Identifier
DE811695320
Lots (96)
LOT-0001
Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Versorgung von Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs
Single lot covering all of Bavaria; essentially one open-house contract for all qualifying university hospitals. Services: risk assessment, genetic analysis, structured early detection program. No value or deadline specific to lot (deadline applies to all).
Location
Category
Deadline
Award details
Show original TED data
Original TED description
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Lot 2
Lot 2
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Location
Lot 3
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Location
Lot 4
Lot 4
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Location
Lot 5
Lot 5
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Location
Lot 6
Lot 6
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Location
Lot 7
Lot 7
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 8
Lot 8
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 9
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 10
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 11
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 12
Lot 12
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 13
Lot 13
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 14
Lot 14
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 15
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 16
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 17
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 18
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 19
Lot 19
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 20
Lot 20
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 21
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 22
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 23
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 24
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 25
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 26
Lot 26
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 27
Lot 27
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 28
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 29
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 30
Lot 30
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 31
Lot 31
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 32
Lot 32
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 33
Lot 33
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 34
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 35
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 36
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 37
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 38
Lot 38
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 39
Lot 39
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 40
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 41
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 42
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 43
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 45
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 46
Lot 46
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 47
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 48
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 49
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 50
Lot 50
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 51
Lot 51
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 52
Lot 52
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 53
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 54
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 55
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 56
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 57
Lot 57
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 58
Lot 58
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 59
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 60
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 61
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 62
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 64
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 65
Lot 65
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 66
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 67
Lot 67
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 68
Lot 68
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 69
Lot 69
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 70
Lot 70
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 71
Lot 71
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 72
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 73
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 74
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 75
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 76
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 77
Lot 77
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 78
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 79
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 80
Lot 80
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 81
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 82
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 83
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 84
Lot 84
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 85
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 86
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 87
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 88
Lot 88
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 89
Lot 89
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 90
Lot 90
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 91
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 92
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 95
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Lot 96
Lot 96
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
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Procurement Details
- Publication date
- 07 Nov 2023
- Notice type
- Contract notice — standard
- Languages
- German
Reference metadata
- Notice subtype
- 16
- Notice version
- 1
- Legal basis
- 32014L0024
Reference IDs
- Tender ID
- 675489-2023
- Source notice ID
- 641ab722-db84-470a-bb9d-715a094c2c7c
Documents (2)
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