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Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Versorgung von Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse·München, Germany·Deadline Nov 03, 2033 · 2689 days left·Open·Services·Framework
Structured notice only
60/100

Opportunity Score

PromisingLow complexity
ServicesFrameworkOpen
Why this score?

Opportunity

60 / 100

Complexity

30 / 100

Risk factors

No estimated contract value or framework maximum; reimbursement rates are flat rates but amounts not disclosed in notic...

Deep Portfolio Analysis

Deep Company Fit Analysis

Uses:

  • Description
  • Industries & Services
  • Capabilities
  • Market & Experience
  • Certifications

Overview

Strong opportunity

Key Facts

  • Framework procurement
  • Services contract
  • 1 lot
  • Interdisciplinary first consultation with family tree recording and communication of genetic findings
  • Genetic analysis (molecular genetic analysis)
Show full summary

Open House model (non-procurement) by AOK Bayern for integrated care contracts with university hospitals having a DKG-certified center for familial breast and ovarian cancer (FBREK). No competitive selection; any qualifying hospital can join. Services include risk assessment, genetic analysis, and structured early detection. No estimated value provided. Deadline far in future (2033-11-03). Documents available but not analyzed.

Risks

No estimated contract value or framework maximum; reimbursement rates are flat rates but amounts not disclosed in notic...

Analysis may be incomplete

Only part of the procurement documentation was analyzed. Additional eligibility requirements, certificates, or submission documents may exist in the remaining tender documentation.

Key Requirements

Certifications

  • Must be a university hospital with a DKG-certified center for familial breast and ovarian cancer (FBREK)
  • Must submit signed declaration about admission to statutory health insurance (§§ 108, 109 SGB V) and certification on request

Administrative

  • Must be part of German Consortium for Familial Breast and Ovarian Cancer and commit to implementing SOP DK (declaration 2)

Requirements may be incomplete.

Buyer

Name

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Location

München, DEU

Identifier

DE811695320

Lots (96)

LOT-0001

Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Versorgung von Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs

Single lot covering all of Bavaria; essentially one open-house contract for all qualifying university hospitals. Services: risk assessment, genetic analysis, structured early detection program. No value or deadline specific to lot (deadline applies to all).

ServicesFrameworkElectronic submission

Location

Germany

Category

Hospital and related services

Deadline

Deadline Nov 03, 2033

Lot 2

Lot 2

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Location

Germany

Lot 3

Lot 3

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Location

Germany

Lot 4

Lot 4

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Location

Germany

Lot 5

Lot 5

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Location

Germany

Lot 6

Lot 6

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 7

Lot 7

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 8

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. 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Lot 14

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 15

Lot 15

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 16

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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 17

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 18

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 19

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 20

Lot 20

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 21

Lot 21

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 22

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 23

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 24

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 25

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 26

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 27

Lot 27

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 28

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 29

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 30

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 31

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 32

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 33

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 35

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 36

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 37

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 39

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 40

Lot 40

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 41

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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 42

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 43

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 46

Lot 46

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 47

Lot 47

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 48

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 49

Lot 49

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 50

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 51

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 52

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 54

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 55

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 56

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 58

Lot 58

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 60

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 61

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 64

Lot 64

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 65

Lot 65

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 66

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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 67

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 68

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 69

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 70

Lot 70

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 71

Lot 71

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 73

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 74

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 76

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 77

Lot 77

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 78

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 79

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 80

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 81

Lot 81

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 82

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 83

Lot 83

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 85

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 86

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 87

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 89

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 90

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Lot 91

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Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 92

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Lot 93

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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. 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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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Germany

Lot 96

Lot 96

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Location

Germany

Procurement Details

Publication date
07 Nov 2023
Notice type
Contract notice — standard
Languages
German

Reference metadata

Notice subtype
16
Notice version
1
Legal basis
32014L0024

Reference IDs

Tender ID
675489-2023
Source notice ID
641ab722-db84-470a-bb9d-715a094c2c7c

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