Electric bus line services with infrastructure
Original notice title
Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom AN zu stellenden -Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur
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Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
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- Certifications
Award Criteria
Lot 1
Lot 2
Lot 3
Lot 4
Lot 5
Lot 6
Lot 7
Lot 8
Lot 9
Lot 10
Lot 11
Lot 12
Lot 13
Lot 14
Lot 15
Buyer
Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Location
Berlin, DEU
Identifier
0204:11-2000016000-38
Lots (10)
LOT-0001
Los 1 - Süd Fahrzeugtyp 12m Eindeckbus
Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 15 Elektroomnibusse. Für die Beschaffung der Elektroomnibusse wird Ihnen ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 161 2. Linie 175 3. Linie 275 4. Linie 284 5. Linie 363 6. Linie 380 7. Linie N84 - Basismenge pro Jahr 63.360 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 57.024 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 85.535 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke), - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.092.951 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.382.594 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)
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Award details
Additional CPV codes
LOT-0002
LOT-0002
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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LOT-0003
LOT-0003
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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LOT-0004
LOT-0004
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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LOT-0005
LOT-0005
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Lot 6
Lot 6
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Lot 7
Lot 7
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Lot 8
Lot 8
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Lot 9
Lot 9
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Lot 10
Lot 10
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben. Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
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Procurement Details
- Publication date
- 10 May 2026
- Notice type
- Contract notice — standard
- Languages
- German
Reference metadata
- Notice subtype
- 17
- Notice version
- 1
- Legal basis
- 32014L0025
Reference IDs
- Tender ID
- 321618-2026
- Source notice ID
- 2c65e57b-9614-4903-8602-766a141ba2d1
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