Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
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Deep Portfolio Analysis
Uses:
- Description
- Industries & Services
- Capabilities
- Market & Experience
- Certifications
Overview
Moderate opportunityKey Facts
- Supplies contract
- 1 lot
- Duration until Jun 2026
- Supply of wound dressings and wound treatment products under SGB V §31 Abs. 1a.
- Products must meet medical standards and be economical.
Show full summary
Open-House model contract for the supply of wound dressings (Verbandmittel) to AOK Hessen. The contract is not a public procurement under EU directives but a voluntary open-house agreement. All qualified providers can join at any time until June 30, 2026. No estimated value is provided.
Risks
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Only part of the procurement documentation was analyzed. Additional eligibility requirements, certificates, or submission documents may exist in the remaining tender documentation.
Key Requirements
Technical
- Start date can be the 1st or 15th of any month, earliest July 1, 2025.
Administrative
- Interested providers must request participation documents via the AOK Hessen website.
- Submit completed and signed documents in duplicate by post, plus a digital scan via email.
Requirements may be incomplete.
Buyer
Name
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Location
Groß-Gerau, DEU
Website
Identifier
DE114110216
Lots (1)
LOT-0000
Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Provision of wound dressings and wound treatment products to AOK Hessen insured persons. Excludes pharmaceuticals, medical aids, food, cosmetics, and substances for cleaning or care. The provider must ensure adequate, appropriate, economical, and quality-assured supply in accordance with SGB V.
Location
Category
Deadline
Award details
Value note
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Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Procurement Details
- Publication date
- 03 Apr 2025
- Notice type
- Contract notice — standard
- Languages
- German
Reference metadata
- Notice subtype
- 16
- Notice version
- 1
- Legal basis
- 32014L0024
Reference IDs
- Tender ID
- 218995-2025
- Source notice ID
- 5c8edcd2-5b27-4724-8099-f3b2d1eacd8c
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